Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite sind sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) aufgeführt. Die AEB befinden sich im Anschluss an die AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der m3connect GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeltpflichtige Inanspruchnahme der Leistungen der m3connect GmbH, nämlich die Bereitstellung und den Betrieb eines Breitband-Internetzugangs über Wireless LAN (WLAN) Technologie seitens der Nutzer.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Änderungen sind in jedem m3connect HOTSPOT jederzeit auf den Portalseiten abrufbar. Die m3connect GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche der m3connect GmbH erforderlich wird.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Nutzer erhält im Rahmen der durch Ihn beauftragten Leistung einen breitbandigen Internetzugang über die Infrastruktur von m3connect. Voraussetzung für die Nutzung der m3connect Infrastruktur sind:

– ein netzwerkfähiges Endgerät zur Herstellung der Verbindung mit dem Netzwerk von m3connect.
– der Webbrowser muss Cookies akzeptieren.
– es darf keine Verbindung über einen Proxyserver erfolgen.
– die automatische Umleitung muss erlaubt sein.

Je nach Entfernung zum Access Point und abhängig von der Beschaffenheit der vom Kunden verwendeten Antenne werden die Daten unterschiedlich schnell übertragen.
Nach Erteilung des Auftrages oder durch den Kauf einer Prepaidkarte erhält der Nutzer einen Benutzernamen/Passwort Kombination. Diese sind bei Aufruf des Internetbrowsers in die dafür vorgesehen Eingabefelder auf der Portalseite einzugeben. Vertragslaufzeit, Gültigkeit und Volumenbegrenzung ergeben sich aus der vom Kunden beauftragten Leistung.
Wenn sich gesetzliche oder regulatorische Rahmenbedingungen ändern, ist m3connect berechtigt, Änderungen seiner Leistungen vorzunehmen oder diese ganz einzustellen. m3connect ist berechtigt, Leistungen oder Teilleistungen vorübergehend oder dauerhaft von Dritten erbringen zu lassen.

§ 3 Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei der Beauftragung durch den Kunden.

§ 4 Standorte/Hotspots

Die Internetzugänge sind in allen Hotspots der m3connect GmbH gültig. m3connect behält es sich vor, die Nutzung in einzelnen Hotspots zu beschränken.

§ 5 Hotline

Fragen zum Thema Hotspots und zur Bedienung des Wireless LAN Dienstes beantwortet täglich rund um die Uhr die WLAN Hotline unter:
0800 – 435 75 26 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
oder
+49 (0)241 – 705 396 05 (zum Festnetztarif).
Bei Fragen zur Konfiguration und zur Ausstattung des Endgerätes muss der Kunde sich an den Hersteller seines Notebooks oder bei Firmengeräten an die Administration der Firma wenden.

§ 6 Vertragsdauer/Nutzung

Der Beginn der kostenpflichtigen Nutzungsdauer startet zum beauftragten Zeitpunkt oder mit Freischaltung des Zugangs über die Infrastruktur der m3connect. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Der Anwender akzeptiert mit der Beauftragung zur Nutzung implizit diese AGB.
Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigt, sofern der andere Vertragspartner seine ihm obliegenden Pflichten grob vertragswidrig nicht erfüllt.

§ 7 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer teilt der m3connect GmbH erkennbare Störungen, die den kabellosen Internetzugang über die m3connect GmbH betreffen, mit.
Benutzername und Passwort sind nicht übertragbar. Der Nutzer hat Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, der m3connect GmbH unverzüglich über einen Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten zu unterrichten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Leistungen der m3connect GmbH nicht rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere:

Keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen;
Keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von m3connect schädigen können;
Keine Viren, ‚trojanischen Pferde’, ‚Junk-Mails’, ‚Spams’, ‚Kettenbriefe’ oder nicht angeforderte E-Mail-Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung anzufordern
Keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der m3connect Server oder des m3connect Netzes oder anderer Netze führen oder führen können.
Das durch m3connect zur Verfügung gestellte Netzwerk ausschließlich für den Zugang in das Internet zu benutzen und keinerlei Verbindungen zu anderen Geräten, außer den zur Verfügung gestellten, innerhalb des m3connect Netzwerkes aufzubauen.

Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist die m3connect GmbH berechtigt, den Zugang ins Internet mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder gänzlich zu sperren. Der Nutzer hat der m3connect GmbH den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen und zudem von allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden Handlungen entstehen.

§ 8 Haftung

m3connect haftet nicht für Schäden die dem Nutzer durch unsachgemäße Anwendung des WLAN entstehen. m3connect, seine Partner oder seine Lieferanten übernehmen keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art sowie für Folgeschäden, mittelbare, zufällige, indirekte Strafschäden, besondere oder sonstige Schäden sowie für Forderungen oder Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn bzw. Verlusten. Im Übrigen ist die Haftung von m3connect für etwaige Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
m3connect hat keinen Einfluss auf den Datentransport über das Internet. m3connect haftet nicht dafür, dass die über ihre m3connect Infrastruktur übermittelten fremden Informationen verfügbar, aktuell und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, dass die übermittelten und / oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind, wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationen richtig oder rechtmäßig sendet, von m3connect nicht übernommen, es sei denn, m3connect unterlässt eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Soweit die m3connect GmbH Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet die m3connect GmbH weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen und Programme. Die m3connect GmbH weist den Nutzer darauf hin, dass Leistungsergebnisse, zu denen der Nutzer über die m3connect GmbH Zugang erlangt, urheberrechtlich geschützt sein können. Es besteht daher die Möglichkeit für den Nutzer, sich durch Kopieren, Bearbeiten und/oder Weiterverbreiten dieser Leistungsergebnisse gegenüber dem Rechtsinhaber schadensersatzpflichtig und strafbar zu machen. Es obliegt dem Nutzer, sich über die Schutzrechte Dritter Gewissheit zu verschaffen und diese zu beachten. Die m3connect GmbH haftet nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter.

§ 9 Sicherheitshinweise

Der WLAN-Betrieb erfolgt nicht in verschlüsselter Form. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Zugriff durch Dritte (Hacker) nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Nutzer wird daher nahegelegt, für eine eigene Verschlüsselung Sorge zu tragen. Sollte nicht der korrekte Netzwerkname (SSID) eingerichtet worden sein, kann die WLAN Karte durch ein anderes Signal angesprochen werden und Sie befinden sich möglicherweise unbefugt in einem anderen Netz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich daraus rechtliche Konsequenzen ergeben können, für die m3connect keinerlei Haftung übernimmt.

§ 10 Datenschutz

Die m3connect GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers, die im Rahmen einer Registrierung angegeben werden, nur zum Zwecke der Zulassung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen der m3connect GmbH, sowie für statistische Zwecke. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Nutzer erkennt diese Datenschutzbestimmungen durch den Gebrauch des Service ausdrücklich an. Eine Übermittlung an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
Die m3connect GmbH hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Die m3connect GmbH hat ihre Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichtet.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Aachen.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der m3connect GmbH

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Bestellungen/Aufträge der m3connect GmbH (nachfolgend M3). Auftragnehmer (AN) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern der AN ebenfalls eine dem vorherigen Satz entsprechende Ausschlussklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des AN Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des AN nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

1.4 Sofern die Bestellung der M3 vom Angebot des AN abweicht, gilt die Bestellung mit dem Inhalt der von M3 aufgegebenen Bestellung als vom AN angenommen, es sei denn, der AN widerspricht dieser Bestellung innerhalb von einer Woche ab Bestelldatum

1.5 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch M3. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.

1.6 Für die Erstellung, Abgabe und Präsentation von Angeboten sowie für die Beteiligung an Ausschreibungen wird keine Vergütung gezahlt, es sei denn es ist mit dem AN ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart. Die Erstellung eines Angebots berechtigt in keinem Fall zum Erhalt einer Bestellung.

1.7 Änderungen des Liefergegenstandes kann M3 auch nach Vertragsabschluss vorschlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einer solchen Vertragsänderung zuzustimmen, sofern sie ihm zumutbar ist. Etwaige Auswirkungen auf Kosten und Liefertermine sind einvernehmlich zu regeln und angemessen zu berücksichtigen.

2. Geheimhaltung

2.1 Der AN verpflichtet sich, alle ihm während der Tätigkeit für die M3 bekanntwerdenden Informationen ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden und auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten.

Informationen im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind:

  • sämtliche Informationen, die M3 gegenüber dem empfangenden AN bei als vertraulich bezeichnet
  • Geschäftsgeheimnisse gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz) sowie
  • Informationen im Sinne von Geschäftsgeheimnissen, für die keine angemessenen

Schutzmaßnahmen im Sinne von § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG getroffen wurden.

2.2 Der AN wird seinen Mitarbeitern und seinen Unterlieferanten entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

2.3 Alle von M3 zur Ausführung der Bestellung überlassenen Dokumente, Materialien, Gegenstände, etc. bleiben Eigentum von M3 und dürfen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von M3 weitergegeben werden und sind auf jederzeitiges Verlangen von M3 und unter Ausschluss aller Zurückbehaltungsrechte unverzüglich zurück zu geben.

3. Preise, Versand, Verpackung

3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen von Seiten des AN aus. Sie sind in Euro auszuweisen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, liefert der AN DDP Incoterms 2020, inkl. Verpackung, Versicherung und sämtlichen sonstigen Nebenkosten. Bei innerstaatlichen Lieferungen gelten diese entsprechend, jedoch ohne Zollabwicklungspflichten.

3.3 Auf sämtlichem Schriftverkehr (z.B. Versandanzeigen, Frachtbriefen, Rechnungen und sämtlicher Korrespondenz) mit M3 ist unsere Bestell-Nr. anzugeben.

3.4 M3 übernimmt nur die von M3 bestellten Mengen oder Stückzahlen. Über- oder Unterlieferungen sind nur nach zuvor von M3 erteilter schriftlicher Zustimmung zulässig.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

4.1 Rechnungen sind sofort, max. jedoch 10 Tage nach Lieferung bzw. vollständiger vertragsgemäßer Leistung unter Angabe sämtlicher Bestelldaten in einfacher Ausfertigung an die, in der jeweiligen Bestellung vermerkten Rechnungsanschrift, zu senden. Rechnungskopien sind deutlich als solche zu kennzeichnen.

4.2 Rechnungen sind soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzgl. 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto, gerechnet ab Lieferung/Leistung und Rechnungseingang.

4.3 Bei fehlerhafter Lieferung / mangelhafter Leistung ist M3 berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

4.4 Die Forderungen aus den mit M3 abgeschlossenen Verträgen können nur mit der schriftlichen Zustimmung der M3 abgetreten werden.

5. Liefertermine, Lieferfristen

5.1 Die in der Bestellung genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von M3 genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

5.2 M3 ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung genannten Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des AN zurückzusenden oder einzulagern.

5.3 Erkennt der AN, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat er dies der M3 unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

5.4 Auf das Ausbleiben notwendiger, seitens M3 zu liefernder Unterlagen kann der AN nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.

6. Garantie und Gewährleistung

6.1 Der AN gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich EU-Vorgaben), sowie den geltenden Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.

Als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 BGB gilt insbesondere die Einhaltung sämtlicher in der Bestellung angegebenen technischen Spezifikationen, Qualitätsstandards und Einsatzzwecke.

Abweichungen hiervon gelten als Sachmangel, sofern sie nicht zuvor schriftlich durch M3 gerne genehmigt wurden.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an M3 oder den von uns benannten Dritten an der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist nach erfolgter mängelfreier Abnahme. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt.

6.3 Die Verjährung ist während der Nachbesserung oder Ersatzlieferung für den betroffenen Liefergegenstand gehemmt. Für Lieferteile, die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich die Verjährung um den Zeitraum der Betriebsunterbrechung, sofern der AN den Mangel zu vertreten hat. Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Nachbesserung oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme neu zu laufen.

Die Abnahme ist gegebenenfalls bei M3 schriftlich zu beantragen.

6.4 Bei Mängeln stehen M3 die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu.

6.5 Im Fall der Nacherfüllung kann M3 nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Etwaige dadurch entstehende Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der AN. Wird M3 durch eine mangelhafte Lieferung oder Leistung ein Schaden verursacht, so kann M3 – neben weitergehenden gesetzlichen Rechten – eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 15 % des Nettoauftragswertes verlangen. Dem AN bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

6.6 Der AN haftet im Rahmen des Lieferantenregresses nach §§ 445a, 445b BGB dafür, dass seine Ware mangelfrei ist, sofern M3 seinerseits wegen eines Mangels gegenüber einem Dritten (z. B. Endkunden) in Anspruch genommen wurde.

Der AN verzichtet auf den Einwand der fehlenden Fristsetzung im Rückgriffsfall.

Kosten der Rücknahme, Transport, Prüfung, Ersatzlieferung, Rückrufaktionen sowie Rechtsverfolgung sind im Rahmen des Regresses vollständig zu erstatten, soweit der Mangel im Verantwortungsbereich des AN liegt.

Soweit der Auftrag der M3 nicht auf die Lieferung von Waren, sondern auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, haftet der AN für die Leistung dienstvertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der AN stellt M3 von allen Ansprüchen frei, die von Dritten darauf abgeleitet werden, dass die vom AN erbrachten Leistungen nach/oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag die Dienstvertraglichen Pflichten des AN schuldhaft verletzt. Die Freistellung umfasst auch die Verpflichtung des AN, M3 die Kosten für die angemessene Rechts Verfolgung zu erstatten, die ihr zur Abwendung der Ansprüche erwachsen. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch alle Ansprüche Dritter, die daraus abgeleitet werden, dass die vom AN erbrachten nach und/ oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag deren Schutzrechte verletzen.

Weitergehende oder sonstige Ansprüche der M3 bleiben unberührt.

6.7 Für Schäden aus Produkthaftung haftet der AN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetz. Er stellt M3 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Fehlern der vom AN gelieferten Produkte beruhen, sofern AN für den Produktfehler verantwortlich ist. Der AN verpflichtet sich, eine branchenübliche Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und auf Verlangen der M3 nachzuweisen.

6.8 Muss M3 wegen eines fehlerhaften Produkts, das vom AN geliefert wurde, eine Rückrufaktion durchführen, trägt der AN sämtliche dadurch entstehenden Kosten, sofern der Rückruf auf einem vom AN zu vertretenden Produktfehler beruht.

7. Schutzrechte

7.1 Der AN sichert zu, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

7.2 Der AN wird M3 und den Vertragspartner der M3 auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freistellen, die von Dritten, gleich ob natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gegenüber M3 und/oder den Vertragspartner der M3 aus einer Verletzung der zugesicherten Pflichten aus Abs. 1 geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund solcher Forderungen und von einem schuldhaften Verhalten des AN. Die Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, M3 die Kosten für die angemessene Rechtsverfolgung zu erstatten, die M3 zur Abwendung des Anspruchs erwachsen. Weitergehende bzw. andere Ansprüche der M3 bleiben unberührt.

7.3 M3 ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten des AN die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu erwirken.

8. Verhaltenskodex (Code of Conduct)

8.1 Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung des Code of Conduct der M3, abrufbar unter [Link einfügen] bzw. beigefügt als Anlage 1. Der Code of Conduct ist Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen.

8.2 Ein Verstoß gegen den Code of Conduct gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Die M3 ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern der AN zuvor abgemahnt wurde und nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft.

8.3 Die M3 behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Code of Conduct im Rahmen angemessener Maßnahmen zu überprüfen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

9.2 Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung seine vertraglichen Verpflichtungen oder Rechte oder Teile hiervon an Dritte weiterzugeben bzw. abzutreten.

9.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Seiten Aachen.

9.4 Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder liegen Wechsel- oder Scheckproteste gegen den Lieferanten vor, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können.

9.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.

9.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anlagen:

m3connect Code of Conduct