20.12.2021

m3connect nun zertifizierter IT-Dienstleister im Rahmen der Krankenhausstruktur-Verordnung

Drei unserer Berater haben erfolgreich die Schulung vom Bundesamt für Soziale Sicherung durchlaufen. Diese berechtigt sie dazu, festzustellen, ob die Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds für ein Projekt zulässig ist.

In der Vergangenheit haben wir bereits öfters darüber berichtet, dass für unsere Maßnahmen zur Digitalisierung in Krankenhäusern Fördermittel beantragt werden können. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir die Eignung der Projekte zum Erhalt der Fördermittel nun auch selbst prüfen können.

Die Eignung darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht, muss während des Antragsprozesses durch einen berechtigten IT-Dienstleister belegt werden. Deswegen ist es sinnvoll, bereits von Beginn an mit einem Dienstleister zusammenzuarbeiten, der diese Berechtigung besitzt. Wir sind stolz, diesen zusätzlichen Service ab sofort für unsere Kunden übernehmen zu können.